Hörgeräte und Krankenkasse – Wer übernimmt die Kosten?
Viele Menschen fragen sich vor einer Hörgeräteversorgung:
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Zahlt meine Krankenkasse Hörgeräte?
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Brauche ich ein Rezept?
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Wie hoch ist der Zuschuss?
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Wann bekomme ich neue Hörgeräte?
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Gibt es Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
Die gute Nachricht: Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen beteiligen sich in vielen Fällen an den Kosten einer Hörgeräteversorgung. Welche Leistungen übernommen werden, hängt jedoch von Ihrer Versicherung und Ihrer persönlichen Situation ab.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, worauf Sie achten sollten.
Übernimmt die Krankenkasse Hörgeräte?
Ja, sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich einen Teil oder – je nach Versorgung – sogar die vollständigen Kosten.
Voraussetzung ist immer, dass eine medizinisch notwendige Schwerhörigkeit vorliegt und die Versorgung den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben entspricht.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen einen festen Zuschuss pro Hörgerät.
Dieser Zuschuss deckt bei sogenannten Kassengeräten häufig bereits die vollständigen Kosten ab.
Entscheiden Sie sich für ein technisch umfangreicher ausgestattetes Hörgerät, zahlen Sie lediglich den Mehrpreis.
Im Zuschuss enthalten sind in der Regel:
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Hörgeräte
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individuelle Anpassung
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Hörtests
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Otoplastiken
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Nachkontrollen
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Reparaturpauschalen
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gesetzliche Gewährleistung
Sie erhalten also nicht nur das Hörgerät selbst, sondern eine komplette Versorgung.
Bitte wählen Sie Ihre Krankenkasse aus dem Auswahlmenü oben drüber.
Hinweis: Die dargestellten Vertragspreise und Zuschüsse wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der uns bekannten Verträge (Stand: Juli 2026) zusammengestellt. Je nach individueller Versorgungssituation (z. B. Erstversorgung, Folgeversorgung, Verlust, Defekt oder besonderen Vertragsregelungen) können die tatsächlichen Beträge abweichen. Alle Angaben dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Kostenübernahme oder einen bestimmten Vertragspreis.
Wie oft zahlt die Krankenkasse neue Hörgeräte?
Im Regelfall ist eine neue Versorgung nach sechs Jahren möglich. Bei Patienten mit einer privaten Vollversicherung wird i.d.R. schon nach 5 Jahren ein Zuschuss gewährt.
Eine frühere Versorgung kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, beispielsweise bei:
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deutlicher Hörverschlechterung
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medizinischen Gründen
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technischem Totalschaden
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Verlust der Hörgeräte (je nach Situation)
Jeder Fall wird individuell geprüft.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten
Welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt, hängt von Ihrer Versicherung und Ihrer individuellen Situation ab.
Wir prüfen kostenlos:
✅ ob ein Zuschuss möglich ist
✅ ob ein Rezept benötigt wird
✅ welche Hörgeräte für Sie infrage kommen
✅ ob eine Folgeversorgung bereits möglich ist
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin in Coesfeld oder Olfen – wir übernehmen auf Wunsch die komplette Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
Keine Sorge, falls Ihre Krankenkasse keinen Zuschuss gewährt.
Auch wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt, müssen Sie nicht auf gutes Hören verzichten.
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